10. April 2012
Chile

Sorgerechtsentzug wegen lesbischer Lebensweise menschenrechtswidrig

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer Klage der chilenischen Richterin Karen Atala Riffo stattgegeben, der 2004 in letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof Chiles das Sorgerecht für ihre Töchter entzogen worden war, da sie wegen ihrer lesbischen Lebensweise nicht geeignet sei, das Sorgerecht auszuüben. Es wurde u.a. eine Verletzung des Rechts auf Gleichheit und Freiheit von Diskriminierung festgestellt.