25. April 2017
Niederlande

Staatsangehörigkeitsentzug bei Mitgliedschaft in feindlichen Armeen und Terrororganisationen

Ein Gesetz vom 10.2.2017 zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes betrifft die Möglichkeit, Personen, die sich der Armee eines Staates anschließen, der in Kampfhandlungen gegen das Königreich der Niederlande oder ein Bündnis, dessen Teil das Königreich der Niederlande ist, verwickelt ist, die Staatsangehörigkeit zu entziehen. Dieselbe Möglichkeit besteht in Zukunft gegenüber Personen, die sich im Ausland aufhalten und sich einer Organisation anschließen, die auf einer Liste von Organisationen steht, die in innerstaatliche oder internationale bewaffnete Konflikte verwickelt sind, wobei sich hieraus eine Bedrohung für die nationale Sicherheit des Königreichs der Niederlande ergibt. Gleichzeitig werden entsprechende Rechtsschutzmöglichkeiten geregelt. Das Gesetz ist am 1.3.2017 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sollen v.a. der Bekämpfung des Terrorismus dienen und stehen im Zusammenhang mit zwei weiteren Gesetzen gleicher Zielrichtung.

Link zum Gesetzestext