17. Dezember 2019
Russische Föderation

Staatsangehörigkeitserwerb für Fachkräfte erleichtert

Durch das Gesetz N 165-ФЗ vom 3.7.2019, das 90 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft getreten ist, wird die Mindestaufenthaltsdauer gemäß Art. 14 Ziff. 1. i) des Staatsangehörigkeitsgesetzes, nach der Angehörige bestimmter besonders qualifizierter Berufsgruppen die russische Staatsangehörigkeit beantragen können, von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt.

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