22. Februar 2012
Indonesien

Status nichtehelicher Kinder im indonesischen Recht

Das indonesische Verfassungsgericht (MK) hat entschieden, dass Artikel 43 Abs. 1 des Gesetzes Nr 1/1974 über die Ehe, der vorsieht, dass außerhalb einer registrierten Ehe geborene  Kinder nur zu ihrer Mutter und deren Familie eine zivilrechtliche Beziehung haben, nicht aber zu ihrem Vater, verfassungswidrig ist. In dem Fall ging es um die Anerkennung eines Kindes, das in einer nach islamischem Recht geschlossenen Ehe geboren wurde, die staatlich nicht anerkannt werden konnte, da der Ehemann zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einer weiteren Frau verheiratet war.