02. Dezember 2011
International

Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Die nach dem UN-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20.6.1956 zu bestimmenden nationalen Stellen und ihre Kontaktdaten werden – mit Ausnahme der deutschen – nicht mehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sondern können abgerufen werden unter: www.treaties.un.org.

Quelle: BGBl. 2011 II S.1139