17. Dezember 2019
Angola, Kolumbien

Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird am 5.1.2020 für Angola und Kolumbien in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2019 II 1060