28. Januar 2020
Schweden

UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Schweden hat am 14.11.2019 seine Vorbehalte zu den Art. 8 und 24 Abs. 1 lit. b des UN-Übereinkommens vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zurückgezogen.

Quelle: https://treaties.un.org