27. Februar 2023
Kenia

Urteil zu Aufteilung des Ehevermögens

Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) Kenias hat in einem Urteil vom 27.1.2023 (Petition Nr. 11 von 2020) entschieden, dass das Ehevermögen nach Scheidung nicht hälftig aufzuteilen ist, sondern eine prozentuale Festlegung erfolgen muss, die auf den wirtschaftlichen Beiträgen der Scheidungswilligen basiert. Hierüber muss entsprechend Nachweis geführt werden. Art. 45 Abs. 3 der Verfassung, der die Gleichheit der Parteien bei der Eheauflösung garantiert, sei insofern nicht anwendbar.

Der Supreme Court entschied damit in demselben Sinn wie der Court of Appeal in einer Entscheidung von 2021.

Link zu Seite des Gerichtshofs mit Möglichkeit zum Herunterladen des Urteilstexts