28. April 2015
Indien

Urteil des Supreme Court zu Ehegattenunterhalt

Der indische Supreme Court hat im Urteil Shamina Farooqui v Shahid Khan vom 6.4.2014 noch einmal betont, dass Sec 125 des Criminal Procedure Code auch Anspruchsgrundlage für Unterhalt unter muslimischen Ehegatten sein kann und entschieden, dass die Tatsache, dass der unterhaltspflichtige Ehemann in Rente geht, per se keinen Grund darstellt, den nach Sec 125 geschuldeten Unterhalt zu reduzieren. Einer Ehefrau, die die Ehewohnung verlassen habe, komme ein Unterhalt zu, der ihr einen Lebensstandard erlaube, der dem in der ehelichen Wohnung gleichkomme. Die Tatsache, dass die Vorinstanz der Frau keinen Interimsunterhalt für die Dauer des – Jahre dauernden – Verfahrens zugesprochen hatte, bezeichnete der Gerichtshof als „schockierend“.

Link zum Urteil