28. April 2021
Japan

Urteil zu Eheregistrierung bei unterschiedlichen Nachnamen

Das Distriktsgericht von Tokio hat in einem Urteil vom 21.4.2021 entschieden, dass die 1997 im US-Bundesstaat New York geschlossene Ehe eines japanischen Paares, bei dem die Ehepartner ihre Nachnamen behalten hatten, nicht ins japanische Familienregister eingetragen werden kann. Das Gericht wies zwar die Rechtsauffassung der Regierung zurück, dass die Ehe aufgrund der Namensverschiedenheit unwirksam sei, hielt aber die Verweigerung der Eintragung für rechtmäßig, da Art. 750 des Zivilgesetzes einen einheitlichen Ehenamen vorschreibe. Diese Vorschrift sei auch nicht verfassungswidrig. Das Urteil steht in einer Reihe mit weiteren Gerichtsentscheidungen vergleichbaren Inhalts.