22. Oktober 2013
Dominikanische Republik

Urteil stellt Staatsangehörigkeit Hunderttausender in Frage

Der Verfassungsgerichtshof der Dominikanischen Republik hat am 23.9.2013 entschieden, dass nach 1929 in der Dominikanischen Republik geborene Kinder von Immigranten ohne legalen Aufenthaltsstatus nicht die Staatsangehörigkeit der Dominikanischen Republik haben. Er beauftragte die Nationale Wahlbehörde, innerhalb eines Jahres eine Liste mit Personen zu erarbeiten, denen die Staatsangehörigkeit nicht zukommt.

Das Urteil betrifft in erster Linie Abkömmlinge im Land ansässiger Haitianer, die in der Regel nicht haitianische Staatsangehörige sind und insofern staatenlos werden. Es wird geschätzt, dass etwa 210.000 haitianischstämmige und 34.000 andere Einwohner betroffen sein könnten. Die karibische Staatengemeinschaft CARICOM appellierte an die Dominikanische Republik, Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenrechte der Betroffenen zu schützen. Das Urteil verstoße gegen die Interamerikanische Menschenrechtskonvention.