29. September 2020
Irland

Vertagung eines Vormundschaftsverfahrens zur Prüfung der Ehefähigkeit

Der irische Court of Appeal hat mit einem Urteil vom 5.8.2020 entschieden, dass ein Verfahren, mit dem ein Mann mit Down-Syndrom unter gerichtliche Vormundschaft (wardship of court) gestellt werden soll, vertagt werden muss, bis seine Fähigkeit, eine Ehe einzugehen, geprüft ist. Der Mann will seine Partnerin, die ebenfalls mit dem Down-Syndrom lebt, heiraten. Nach dem Marriage of Lunatics Act 1811 sind Eheschließungen unter Vormundschaft stehender Personen nichtig (void), sodass eine Entscheidung zur Anordnung der Vormundschaft eine Eheschließung verhindert hätte.

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