24. Februar 2017
Türkei

Wichtiges Datum für die Rechtsbeziehungen zur Türkei

Am 1.2.2017 sind das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) für die Türkei in Kraft getreten.

Amtliche Meldung zum Inkrafttreten auf hcch.net

Durch das Inkrafttreten des KSÜ für die Türkei verliert das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA) weitgehend seine Bedeutung, da es nun nur noch für die chinesische Sonderverwaltungsregion Macau und punktuelle Außengebiete von Staaten anwendbar ist.