27. Oktober 2022
Chile
Zuständigkeit für Kindschaftsfeststellung nach Indigenengesetz
Mit einem Urteil vom 6.5.2022 hat der Oberste Gerichtshof Chiles entschieden, dass (auch) die allgemeinen Zivilgerichte dafür zuständig sind, eine Kindschaftsfeststellung aufgrund Statusbesitzes nach Art. 4 des Gesetzes 19.253 (Gesetz über die Indigenen) zu treffen. Die beiden Vorinstanzen hatten geurteilt, aus Art. 8 des Gesetzes 19.968 (Gesetz zur Schaffung der Familiengerichte) ergebe sich, dass für die Kindschaftsfeststellung stets ausschließlich der Familienrichter zuständig sei. Diese Vorschrift gehöre zum ordre public. Die Kläger argumentierten, Letzteres sei auch bei der Vorschrift des Indigenengesetzes der Fall, die überdies lex specialis sei. Der Oberste Gerichtshof erklärte nun die zivilgerichtliche Zuständigkeit für gegeben.