29. September 2014
Frankreich

Adoption durch Ehefrau der Mutter zulässig

Der französische Kassationshof hat in zwei Stellungnahmen auf Antrag der Tribunaux de Grande Instance in Avignon und in Poitiers klargestellt, dass die Adoption eines durch künstliche Befruchtung empfangenen Kindes durch die Ehefrau der biologischen Mutter rechtmäßig ist. Diese Frage war bisher sehr umstritten; überwiegend wurde Rechtswidrigkeit wegen Rechtsmissbrauchs (fraude à la loi) angenommen. Beobachter kommentierten, dem Kassationshof sei keine andere Wahl geblieben, da die vor kurzem durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im (einen Fall von Leihmutterschaft mit nachfolgender Adoption betreffenden) Fall Mennesson aufgestellten Grundsätze auch auf die vorliegende Fallkonstellation durchschlügen.

Stellungnahme vom 22.9.2014 zur Anfrage des TGI von Avignon

Stellungnahme vom 22.9.2014 zur Anfrage des TGI von Poitiers