25. Juli 2014
Frankreich

Adoption eines durch künstliche Befruchtung empfangenen Kindes durch ein lesbisches Paar autorisiert

Das Tribunal de Grande Instance in Marseille hat am 11.6.2014 die Adoption eines im Ausland durch künstliche Befruchtung empfangenen Kindes durch ein lesbisches Paar autorisiert. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Im April und im Juni hatten das Tribunal de Grande Instance in Versailles und das Tribunal de Grande Instance in Aix-en-Provence in analogen Situationen Adoptionen mit der Begründung verworfen, dass diese rechtsmissbräuchlich seien (eine „fraude à la loi“ darstellten), da die künstliche Befruchtung in Frankreich nur für unfruchtbare heterosexuelle Paare erlaubt ist. Dieser Auffassung folgte nun auch die Staatsanwaltschaft in Marseille. Es ist damit zu rechnen, dass die strittige Frage früher oder später höchstrichterlich geklärt wird.