22. Juli 2013
Russische Föderation

Adoption nur noch für verheiratete Ausländer möglich

Mit Gesetz vom 2.7.2013 wurden Änderungen des russischen Familiengesetzbuchs verabschiedet. Unter anderem sind nun nach Art. 127 Ziff. 1 FGB gleichgeschlechtliche Paare, die in einem anderen Staat die Ehe geschlossen haben, sowie nicht verheiratete ausländische Staatsangehörige von der Adoption ausgeschlossen. Die entsprechende Änderung erfolgte als Reaktion auf die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen durch verschiedene Staaten Westeuropas (zuletzt Frankreich). Die Änderungen sind in einer Aktualisierung des Bergmann-Länderberichts zur Russischen Föderation berücksichtigt, die derzeit bearbeitet wird.