24. Juni 2014
Mexiko/Distrito Federal

Änderungen im Zivilgesetzbuch des Hauptstadtdistrikts

Die Gesetzgebende Versammlung des mexikanischen Hauptstadtdistrikts (Distrito Federal) hat verschiedene Änderungen des Zivilgesetzbuchs des Distrikts verabschiedet.

Die Art. 58 und 395 wurden neu gefasst und damit eine Änderung im Namensrecht eingeführt. Diese sieht vor, dass Eltern die Reihenfolge der Nachnamen ihrer Kinder frei wählen können. Diese muss jedoch für alle Kinder eines Paares einheitlich sein.

Dem Recht in vielen spanischsprachigen Ländern entsprechend erhält ein Kind im Hauptstadtdistrikt zwei Nachnamen, nämlich den ersten Nachnamen des Vaters und den ersten Nachnamen der Mutter. Bisher ist zwingend vorgeschrieben, dass der Name des Vaters vor dem der Mutter zu stehen hat. Die Neuregelung soll erst 90 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten, um der Verwaltung die Gelegenheit zur Durchführung nötiger Formularanpassungen zu geben.

Mit der Verabschiedung der neuen Art. 271 bis und Art. 272 tersus wurde eine Regelung zur sogenannten freiwilligen Administrativscheidung eingeführt. Diese soll in Zukunft möglich sein, wenn die Ehe weniger als ein Jahr besteht, beide Ehegatten einverstanden sind und eine Gebühr in Höhe von 2.500 Pesos (das entspricht nach derzeitigem Wechselkurs gut 140 Euro) entrichtet wird. Ein Scheidungsverfahren in dieser Form soll höchstens 12 Werktage dauern und keines anwaltlichen Verfahrensbeistands bedürfen.

Außerdem wurde eine Neufassung von Art. 97 und Art. 397 verabschiedet, die vorsieht, dass säumige Unterhaltsschuldner in Zukunft im Hauptstadtdistrikt weder eine Ehe schließen können, noch für die Adoption Minderjähriger in Betracht kommen.