16. Dezember 2014
Mexiko

Allgemeines Kinder- und Jugendrechtegesetz in Kraft getreten

Am 5.12.2014 ist in Mexiko ein neues Allgemeines Kinder- und Jugendrechtegesetz (Ley General de los Derechos de las Niñas, Niños y Adolescentes) in Kraft getreten. Dieses enthält überwiegend Vorschriften von öffentlich-rechtlichem Charakter (Rechte von Kindern und Jugendlichen, Eingriffsmöglichkeiten staatlicher Stellen zu deren Schutz etc.); v.a. das 4. Kapitel des Gesetzes („Über das Recht, in einer Familie zu leben“, Art. 22 ff.) statuiert jedoch auch Regelungen mit Familienrechtsrelevanz, so z.B. das Recht, in getrennten Familien regelmäßigen Kontakt zum anderen Elternteil zu haben (Art. 23 Abs. 1). Die Art. 27 ff. legen Rahmenbedingungen für Adoptionen fest, die von entsprechenden rechtlichen Regelungen einzuhalten sind; Art. 31 enthält grundlegende Vorgaben für internationale Adoptionen.

Link zum Gesetzestext (Word-Dokument)