20. Juni 2013
Frankreich

Ausführungsbestimmungen zur "Ehe für alle"

In Frankreich sind Ausführungsbestimmungen zur "Ehe für alle" ergangen. U.a. werden durch eine Verordnung die Begriffe „Vater“ und „Mutter“ im Zivilprozessgesetzbuch, in diversen personenstandsrechtlichen Vorschriften und in den Familienbüchern durch den Begriff „Elternteil“ (parent) ersetzt. Ein dazugehöriger Erlass bringt u.a. ein Muster für ein entsprechendes Familienbuch.

Die Verordnung regelt auch das Verfahren für den Fall, dass die Eltern sich bei der Namenswahl für ihr Kind nicht einigen und gibt Regeln für die gemeinsame Erklärung der Adoptierenden zur Namenswahl in Adoptionsfällen vor.

Außerdem wurde ein ergänzendes Rundschreiben erlassen. Dieses enthält neben Erläuterungen zur neuen Rechtslage u.a. eine Liste der Länder, in denen Staatsangehörigen durch die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe rechtliche Schwierigkeiten drohen (sei es, dass diese nicht anerkannt wird, sei es, dass ihre Schließung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt wird). Hierüber muss der die Eheschließung durchführende Beamte die Eheschließenden vorab informieren; auch auf ein öffentliches Aufgebot kann in solchen Fällen unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden.

Link zur Verordnung

Link zum Erlass

Link zum Rundschreiben