20. Januar 2014
Mexiko/Coahuila

Ausstellung von Registerurkunden für Ausländer

Der Kongress des mexikanischen Bundessstaats Coahuila hat am 19.12.2013 eine Änderung des Zivilregistergesetzes verabschiedet. Nach dem neu gefassten Art. 14 des Gesetzes können in Zukunft unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus auch Ausländern Geburtsurkunden, Urkunden über Kindesanerkennungen, Eheurkunden, Scheidungsurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt werden, wenn die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass Coahuila, u.a. wegen seiner Grenzlage zu den USA, die viele Lateinamerikaner aus anderen Ländern anzieht, einen hohen Migrantenanteil hat.