19. Juli 2013
Israel

Austritt aus der Kirche zwecks Scheidung nicht geboten

Das Distriktgericht von Haifa hat im Gegensatz zum Familiengericht als Vorinstanz die Schadenersatzklage eines ehemals der maronitischen Kirche angehörenden Ehemanns gegen seine Frau abgewiesen, die sich auf deren Weigerung bezog, ebenfalls aus der maronitischen Kirche auszutreten, um damit eine Scheidung zu ermöglichen. Nach israelischem Recht richtet sich das Scheidungsrecht nach dem religiösen Recht der Ehegatten; zuständig sind die religiösen Gerichte der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Im Recht der maronitischen (mit der römisch-katholischen Kirche unierten) Kirche ist keine Scheidungsmöglichkeit vorgesehen. Bei Austritt beider Ehegatten wäre jedoch eine Scheidung vor einem staatlichen Familiengericht möglich gewesen. Das Gericht urteilte, es könne niemandem vorschreiben, seine religiöse Überzeugung aufzugeben und eine entsprechende Weigerung nicht als rechtswidrig ansehen, zumal dadurch das Gleichgewicht zwischen religiöser und staatlicher Gerichtsbarkeit gestört werden könne.