25. Juli 2014
Frankreich

EGMR-Urteile zur Kindschaftsbeziehung des Vaters bei Leihmutterschaft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.6.2014 zwei Urteile zum Verbot der Herstellung einer Kindschaftsbeziehung zwischen einem Vater und seinem biologischen, aufgrund einer Leihmutterschaft im Ausland geborenen Kind gefällt. Er erklärte das diesbezüglich nach französischer Rechtslage bestehende strikte Verbot für menschenrechtswidrig. Nach der Rechtsprechung des französischen Kassationshofs war bisher die Verweigerung der Eintragung entsprechender Kinder im Register gerechtfertigt, da wegen des Verbots der Leihmutterschaft im französischen Recht ein Rechtsmissbrauch (fraude à la loi) angenommen wurde. Dies verstößt in dieser Form nach Auffassung des EGMR gegen Art. 8 EMRK (Recht auf Privatleben).

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