17. Dezember 2013
Frankreich

Ehe mit Schwiegervater aufrechterhalten

Der französische Kassationshof hat in einer Entscheidung vom 4.12.2013 eine 22 Jahre lang bestehende Ehe zwischen einer Frau und ihrem Schwiegervater aufrechterhalten. An sich besteht bei dieser Konstellation gemäß Art. 161 des Code civil ein Eheverbot, sofern nicht der Staatspräsident gemäß Art. 164 Code civil einen Dispens erteilt.

In dem Verfahren hatte der Sohn des inzwischen verstorbenen Ehemanns (der vorherige Ehemann der Frau) die Nichtigerklärung der Ehe erreichen wollen, um seinen Vater anstelle der Ehefrau beerben zu können. Das Gericht lehnte dies jedoch ab und verwies zur Begründung auf Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Die geforderte Nichtigerklärung stelle angesichts einer Ehedauer von mehr als 20 Jahren einen ungerechtfertigten Eingriff in das daraus resultierende Recht dar. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass es sich hierbei um eine an den besonderen Umständen orientierte Einzelfallentscheidung handle. Das Eheverbot bei Schwägerschaft in gerader Linie sei davon nicht betroffen und bleibe unangetastet.

Die Entscheidung löste eine kontroverse Diskussion aus.

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