06. Juli 2012
Frankreich

Einspruchsbefugnisse der Staatsanwaltschaft verfassungsgemäß

Der französische Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) hat entschieden, dass die Regelung des Code civil, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen die Schließung einer Ehe erheben kann, wenn sie deren Nichtigkeit beantragen könnte (Art. 175-1) und die Vorschriften, nach denen eine Ehe der freiwilligen Einwilligung bedarf (Art. 146, 180), keine verfassungswidrige Einschränkung des Rechts auf Eheschließung darstellen. In diesem Zusammenhang wies der Rat u.a. auf die legitimen Ziele, denen ein staatsanwaltlicher Einspruch dienen könne, und die dagegen vorgesehenen Rechtsmittelmöglichkeiten hin. Die in Frage gestellten Bestimmungen seien keine wesentliche Einschränkung der Eheschließungsfreiheit, sondern dienten gerade ihrem Schutz.

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