25. November 2015
Frankreich

Eintragung "neutrales Geschlecht" angeordnet

Mit einem Urteil vom 20.8.2015 hat die 2. Zivilkammer des Tribunal de Grande Instance in Tours entschieden, dass der Geburtseintrag einer bisher als männlich im Zivilregister eingetragenen Person in „neutral“ zu ändern ist. Dies ist die erste derartige Gerichtsentscheidung in Frankreich.

Link zur Entscheidung (Herunterladen erfordert Registrierung; Bildschirmansicht ohne Registrierung zugänglich)