26. September 2018
Mexiko/Michoacán

Eintragung zweier Frauen als Mütter

Ende September 2018 sind im Bundesstaat Michoacán erstmalig zwei (aufgrund einer Eheschließung in der Ciudad de México) verheiratete Frauen als Mütter eines Kindes eingetragen worden. Bei bisherigen Eintragungen in entsprechenden Fällen war stets eine Frau als Partnerin der Mutter o.Ä. eingetragen worden, was zu minderen Rechten gegenüber denen einer Mutter führte. Dies beruhte darauf, dass Art. 334 des Familiengesetzbuschs von Michoacán nach seinem Wortlaut nur heterosexuelle Ehen erlaubt.

Die Eintragung fußt auf einer Entscheidung des Siebten Distriktsrichters mit Sitz in Morelia (der Hauptstadt des Bundesstaats). Damit sind die entgegenstehenden Regelungen allerdings nicht erga omnes verfassungswidrig – eine Entscheidung hierüber erfordert fünf gleichlautende Präzedenzentscheidungen und die anschließende Befassung eines Kollegiengerichts oder der Suprema Corte de Justicia de la Nación.