10. April 2012
Frankreich

Entscheidung des EGMR zur Adoptionsmöglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Gas et Dubois c/ France entschieden, dass ein lesbisches Paar keinen menschenrechtlichen Anspruch auf Ermöglichung einer Adoption i.S. Art. 365 des französischen Code civil hat und die Regelung im französischen Recht insofern nicht zu beanstanden ist. 

Art. 365 betrifft die Adoption eines Kindes durch den Ehegatten seines biologischen Elternteils. Eine Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare ist in Frankreich nicht möglich; daraus folgt die Nichtanwendbarkeit der Vorschrift. Dies hielt der Gerichtshof nicht für diskriminierend. Die Lage der Klägerinnen, die einen Pacte civil de solidarité (PACS) geschlossen hätten, sei nicht mit der verheirateter Paare vergleichbar, sondern mit der anderer durch einen PACS vereinter Paare, denen eine Adoption in der begehrten Form ebenfalls nicht offenstehe. Eine Verletzung von Art. 14 iVm Art. 8 EMRK liege folglich nicht vor.

Bei dieser Gelegenheit bekräftigte der Gerichtshof seine Rechtsprechung, nach der die Konventionsstaaten nicht verpflichtet sind, gleichgeschlechtliche Ehen zu ermöglichen.