30. August 2023
Frankreich

Entscheidung zur Annahme des Namens von Vorfahren

Der französische Staatsrat (Conseil d'État) hat mit Arrêt Nr. 461746 vom 25.1.2023 ein Namensänderungsdekret des Justizministers, das die Annahme des Nachnamens von Vorfahren autorisierte, annulliert.

Der Antrag auf Namensänderung hatte sich auf Art. 61 Abs. 2 Code civil gestützt, in dem geregelt ist, dass das Erlöschen oder drohende Erlöschen eines früher in der Familie getragenen Nachnamens ein legitimer Grund für eine Namensänderung ist. In der Abstammungslinie der Familie der Antragsteller war die Großmutter die letzte, die den Namen eines berühmten Vorfahren trug. Der Justizminister hatte ein Dekret erlassen, das die Namensänderung angesichts des Aussterbens des Namens in diesem Zweig der Familie zuließ.

Einige Cousins der Antragsteller fochten diese Entscheidung gestützt auf Art. 61-1 Code civil, der eine Einspruchsmöglichkeit für Interessierte vorsieht, an. Diese Cousins, die ebenfalls Nachkommen des berühmten Vorfahren (im gleichen Grad wie die Kläger) sind, tragen den strittigen Namen noch immer.

Der Conseil d'État stellte fest, dass ein Aussterben des Namens nicht drohe, da er im Familienzweig der Einspruch Erhebenden fortexistiere und gab dem Einspruch statt.

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