19. Juni 2013
Mexiko/Yucatán

Erste Expressscheidung in Yucatán

Im mexikanischen Bundesstaat Yucatán hat erstmals eine sogenannte Expressscheidung stattgefunden, bei der zwei gerichtliche Anhörungen durchgeführt werden und dann – sofern die Parteien sich im Rahmen dieser Anhörungen über die wesentlichen Scheidungsfolgesachen einigen – eine schriftliche Entscheidung ergeht. Im konkreten Fall dauerte das so durchgeführte Verfahren nur zwei Monate. Das neu eingeführte mündliche Familiengerichtsverfahren, das dies ermöglichte, beruht auf dem neuen Familiengesetzbuch und dem neuen Familienverfahrensgesetzbuch, die im Februar in Kraft getreten sind.

Änderungen gab es auch im Namensrecht. Abweichend von der bisherigen Regelung, die vorsah, dass Kinder stets den ersten Nachnamen des Vaters vor dem ersten Nachnamen der Mutter erhielten, ist jetzt auch die umgekehrte Reihenfolge möglich, wenn sich die Eltern darauf einigen. Die getroffene Regelung gilt dann für alle gemeinsamen Kinder der Eltern.

Link zum neuen Familienverfahrensgesetzbuch von Yucatán (PDF)

(Die Datei enthält zu Beginn umfängliche amtliche Gesetzgebungsmotive.)

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