11. Februar 2013
Israel

Erzwingungshaft in Bezug auf Scheidebrief rechtmäßig

Der israelische Oberste Gerichtshof hat im Januar entschieden, dass ein Ehemann, der seiner Frau den Scheidebrief (Get) verweigert, weiter in der angeordneten Erzwingungshaft bleiben muss, obwohl seine Frau gleichzeitig Schadensersatz für die Weigerung vor dem Familiengericht eingeklagt hat. Das rabbinische Berufungsgericht hatte zuvor angeordnet, die Haft müsse ausgesetzt werden, bis eine Entscheidung über den Schadensersatz gefallen sei.

Das – in Israel für Juden allein maßgebliche – jüdische Scheidungsrecht sieht vor, dass es für die Scheidung eines Scheidebriefs bedarf, den der Mann der Frau zu geben hat; die staatliche Gesetzgebung regelt verschiedene Zwangsmaßnahmen – darunter auch Haft – für Fälle, in denen ein Ehemann seiner Frau den Scheidebrief ungerechtfertigterweise verweigert.

Das jüdische Scheidungsrecht ist u.a. Gegenstand des Bergmann-Länderberichts Israel, der Ende Februar im Printwerk in von Grund auf neu bearbeiteter Fassung erscheint und kurz darauf auch in Bergmann Online aufgenommen wird.