28. Oktober 2015
Frankreich

Familienrecht erfährt Veränderungen in drei Bereichen

Die Verordnung (Ordonnance) Nr. 2015-1288 vom 15.10.2015 bringt Veränderungen in drei Bereichen des Familienrechts, die einer Vereinfachung und Modernisierung dienen sollen. Es werden entsprechende Änderungen im Code civil vorgenommen, die zum größten Teil am 1.1.2016 in Kraft treten:

  • Im Scheidungsverfahren werden die richterlichen Kompetenzen im Bereich des Güterrechts erweitert, womit eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden soll.

  • Die Vorschriften über die Verwaltung von Kindesgut durch die Eltern werden neu gefasst. Die bisherige Unterscheidung zwischen der Verwaltung durch beide Eltern ohne richterliche Kontrolle und der Verwaltung durch einen einzelnen Elternteil unter richterlicher Kontrolle wird aufgehoben. In Zukunft ist eine richterliche Mitwirkung nur noch bei gesetzlich bestimmten Tatbeständen, die mit besonderen Risiken behaftet sind, erforderlich.

  • Die Einführung einer Familienermächtigung (habilitation de famille) ermöglicht die Wahrnehmung von Interessen eines nicht willensäußerungsfähigen Erwachsenen durch einen Verwandten, ohne dass eine Betreuung (tutelle) begründet werden muss. Sie kann für Einzelakte oder als Globalermächtigung beantragt werden.

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