27. Mai 2024
Vereinigte Arabische Emirate/Abu Dhabi

Gesetz über die Zivilehe nicht auf Muslime anwendbar

Der Oberste Gerichtshof von Abu Dhabi hat in einem am 29.4.2024 gefällten Urteil (Urteil Nr. 245/2024) entschieden, dass das 2021 für Abu Dhabi (das größte Emirat innerhalb der VAE) erlassene Gesetz über die Zivilehe und ihre Wirkungen auch dann nicht auf Muslime anwendbar ist, wenn diese Ausländer sind. Dies war vielfach schon vorher so gesehen worden, bisher aber nicht hundertprozentig geklärt, weil das Gesetz über die Zivilehe für Abu Dhabi im Gegensatz zum 2022 für die gesamten VAE erlassenen Personalstatutsgesetz vergleichbaren Inhalts keine eindeutige Aussage mehr hierzu enthält, nachdem es einen Monat nach seiner Verabschiedung durch Gesetz Nr. 15/2021 vom 8.12.2021 geändert und in »Gesetz über die Zivilehe und ihre Wirkungen im Emirat Abu Dhabi« umbenannt worden ist. (Vorher war es als »Personalstatutsgesetz für nichtmuslimische Ausländer« bezeichnet worden.)

Urteilsbesprechung von Béligh Elbalti auf conflictsoflaws.net