26. Mai 2014
Mexiko/Distrito Federal

Gesetzliche Regelung zur Kindesentfremdung

Im mexikanischen Hauptstadtdistrikt (Distrito Federal) wurde eine Vorschrift (Art. 323 Septimus) ins Zivilgesetzbuch aufgenommen, die familiäre Gewalt und insbesondere die vorsätzliche Entfremdung eines Kindes vom anderen Elternteil (alienación parental) betrifft. Demnach werden künftig Handlungen eines Elternteils, der es unternimmt, das Bewusstsein (la conciencia) eines Minderjährigen mit dem Ziel zu beeinflussen, Kontakte mit dem anderen Elternteil zu behindern, zu verhindern oder Bindungen zum anderen Elternteil zu zerstören, als familiäre Gewalt gewertet. Entsprechend ist ein Entzug des Sorgerechts und der Entzug von Umgangsrechten möglich.

Link zum Amtsblatt (Gaceta Oficial) mit dem Gesetzestext (Dort: Seite 3/4. Das Herunterladen kann durch Pop-Up-Blocker beeinträchtigt werden.)