18. Juni 2015
Mexiko

Gleichgeschlechtliche Ehen in Mexiko

Am 3.6.2015 hat die erste Kammer des Obersten Gerichtshofs Mexikos Tesis jurisprudencial Nr. 46/2015 formuliert, die aussagt, dass es keinen verfassungsrechtlichen Grund dafür gibt, gleichgeschlechtliche Ehen nicht anzuerkennen. Tesis jurisprudencial Nr. 43/2015 vom selben Tag besagt, dass Gesetze der Bundesstaaten, die die Fortpflanzung als Zielsetzung der Ehe festschreiben und diese als Verbindung zwischen Mann und Frau Ehen definieren, diskriminierend sind und gegen die Bundesverfassung verstoßen.

Die Bindungswirkung einer Tesis jurisprudencial fußt nach mexikanischem Recht (u.a.) darauf, dass fünf gleichlautende höchstrichterliche Entscheidungen zu einer Rechtsfrage ergehen, ohne dass es zwischendurch eine anderslautende gibt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird eine entsprechende Tesis formuliert. Die in den beiden Festlegungen des Obersten Gerichtshofs zur Rechtslage gemachten Aussagen sind demnach nun für alle Gerichte verbindlich (vgl. Art. 217 Abs. 1 Ley de Amparo).

Im Ergebnis sind die Bundesstaaten zwar nicht verpflichtet, Gesetze aufzuheben, die gleichgeschlechtliche Ehen verbieten, die Justiz hat jedoch solche Ehen ungeachtet des entgegenstehenden Gesetzeswortlauts zuzulassen. Teilweise wurde von Kommentatoren hieraus die Schlussfolgerung gezogen, dass gleichgeschlechtliche Ehen nunmehr in ganz Mexiko legalisiert seien. Bisher waren gleichgeschlechtliche Ehen im Distrito Federal und im Bundesstaat Coahuila aufgrund gesetzlicher Regelungen zugelassen; in weiteren Bundesstaaten waren sie aufgrund gerichtlicher Entscheidungen möglich.

Link zu Dokument mit Tesis-Veröffentlichung (Darin nach der Nummer der jeweiligen Tesis suchen.)