26. Mai 2014
USA/Arkansas, Idaho, Missouri, Oregon, Pennsylvania, Utah

Gleichgeschlechtliche Ehen in verschiedenen Bundesstaaten der USA

Die juristischen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen in verschiedenen Bundesstaaten der USA gehen weiter.

Der Supreme Court von Arkansas gab am 16. Mai einem Antrag auf Aussetzung des Urteilsvollzugs statt, nachdem Chris Piazza, Richter am Sixth Judicial Circuit Court (einem Gericht des Staates Arkansas), das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in Arkansas kurz vorher für verfassungswidrig erklärt hatte. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens dürfen demnach in Arkansas keine Ehelizenzen für gleichgeschlechtliche Ehen ausgestellt werden.

Mit Urteil vom 13. Mai 2014 erklärte Candy Wagahoff Dale, (Bundes-)Richterin am United States District Court for the District of Idaho, das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im Bundesstaat Idaho für bundesverfassungswidrig. Am 20.5.2014 gab der 9th U.S. Circuit Court of Appeals einem Antrag auf Vollzugsaufschub statt und erklärte einen Aufschub bis zur Hauptsacheentscheidung im Rechtsmittelverfahren, sodass vorerst keine solchen Ehen geschlossen werden können.

In Missouri sprachen am 1. April und am 10. April Untergerichte in den Bezirken Greene County und Boone County Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehen aus. Die Möglichkeit zu solchen Scheidungen ist in Missouri umstritten, weil der Bundesstaat gleichgeschlechtliche Ehen nicht zulässt und solche Ehen deshalb teilweise als rechtliches Nullum angesehen werden.

Am 19.Mai 2014 entschied Michael J. McShane, Richter am (bundesgerichtlichen) United States District Court for the District of Oregon, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im Bundesstaat gegen die Bundesverfassung verstoße. Das Urteil ist sofort wirksam; in Oregon sind gleichgeschlechtliche Ehen daher nun möglich. Staatliche Stellen erklärten, auf eine Anfechtung des Urteils verzichten zu wollen.

In Pennsylvania erklärte der Richter am (bundesgerichtlichen) United States District Court for the Middle District of Pennsylvania, John E. Jones III., am 20. Mai 2014 das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im Staat für bundesverfassungswidrig. Zu diesem Urteil erging kein Vollzugsaufschub. Am 21. Mai erklärte der Gouverneur des Bundesstaates, Tom Corbett, das Urteil nicht anfechten zu wollen. Die Generalanwältin von Pennsylvania, Kathleen Kane, hatte bereits vorher erklärt, sie halte das Verbot für verfassungswidrig und werde deshalb keine rechtlichen Schritte gegen das Urteil unternehmen. Dass andere öffentliche Stellen eine Klagebefugnis haben, um das Urteil erfolgreich anfechten zu können, erscheint Prozessbeobachtern unwahrscheinlich. Demnach sind gleichgeschlechtliche Ehen in Pennsylvania in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach möglich.

Am 19. Mai urteilte der Richter am (bundesgerichtlichen) United States District Court of Utah, Dale A. Kimball, dass die in Utah vor Erlass eines Vollzugsaufschubs bezüglich eines noch nicht rechtskräftigen Urteils, das gleichgeschlechtliche Ehen in Utah legalisiert hatte, geschlossenen Ehen durch den Staat Utah anzuerkennen seien. Die Entscheidung tritt erst 21 Tage nach Verkündung in Kraft, um dem Generalanwalt von Utah die Gelegenheit zur Einlegung von Rechtsmitteln zu geben.