24. Juni 2014
Mexiko/Jalisco

Gleichgeschlechtliche Eheschließungen verweigert

In Guadalajara (der Hauptstadt des mexikanischen Bundesstaats Jalisco) hat die Zivilregisterbehörde in zwölf Fällen gleichgeschlechtliche Eheschließungen verweigert. Deren Direktor teilte dazu mit, die Behörde müsse sich an die geltende Gesetzeslage in Jalisco (die vom Wortlaut her Eheschließungen nur für verschiedengeschlechtliche Paare erlaubt) halten. Eine im Dezember vorgenommene erste lesbische Eheschließung im Bundesstaat habe man aufgrund richterlicher Anordnung vollziehen müssen, das Urteil habe allerdings nur für diesen einen Fall rechtliche Wirkung gehabt.

Die formale Rechtslage in zahlreichen Bundesstaaten Mexikos verbietet gleichgeschlechtliche Ehen; in den vergangenen Monaten sind jedoch in verschiedenen Staaten Urteile ergangen, die entsprechende Regelungen für bundesverfassungswidrig erklärt und die jeweilige Registerbehörde zur Vornahme einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung verurteilt haben.