26. August 2026
Vietnam, Moldau, Deutschland, Österreich

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen von 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Vietnam am 11.9.2026 in Kraft treten, nicht aber im Verhältnis zu Deutschland nach dessen Einspruch gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ.

Quelle: BGBl. 2026 II Nr. 156 (unter I und II).

Auch Österreich hat einen Einspruch nach Art 12 Abs 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt von Vietnam eingelegt, wonach das HApostilleÜ auch im Verhältnis dieser beiden Staaten keine Geltung hat.

Quelle: BGBl. 2026 II Nr. 132

Dagegen hat Deutschland am 17.7.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt der Republik Moldau zurückgezogen; damit ist das HApostilleÜ im Verhältnis Deutschlands zur Rep Moldau am 17.7.2026 in Kraft getreten.

Quelle: BGBl. 2026 II Nr. 156 (unter III)