28. November 2018
Mexiko

Kein Schmerzensgeldanspruch wegen Ehebruchs

Die Erste Kammer (Primera Sala) der Suprema Corte de Justicia de la Nación (des Obersten Gerichtshofs Mexikos) hat am 21.11.2018 entschieden, dass sexuelle Untreue bei Bestehen einer Ehe keinen Deliktstatbestand darstellt, aus dem ein Anspruch auf Schmerzensgeld hergeleitet werden könnte.  

Link zu Pressemitteilung des Gerichtshofs