21. November 2023

Leihmutterschaft für nichtmuslimische Paare ermöglicht

Ein neues Gesetz in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Federal Decree Nr 17/2023) ändert das Gesetz Nr. 7/2019 über medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Demnach wird verheirateten und nicht verheirateten nichtmuslimischen Paaren (da es in den VAE keine einheimische nichtmuslimische Bevölkerung gibt, de facto Ausländern nichtmuslimischen Glaubens) der Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung eröffnet, sofern die Teilentitäten der VAE entsprechend zustimmen. Zugelassen ist in diesem Rahmen auch die bisher verbotene Leihmutterschaft, wobei allerdings Eizellen und Sperma von den Wunscheltern stammen müssen.

Eine entsprechende Behandlung setzt voraus, dass ein oder beide Wunschelternteile ein Elternschaftsanerkenntnis abgeben, das von den Behörden des Herkunftsstaats anerkannt wird. Das Kind erhält dann die Staatsangehörigkeit dieses Staates (nicht die der VAE).

Die neue Gesetzgebung steht im Zusammenhang mit dem Bemühen der VAE, ausländisches Fachpersonal anzuziehen. Teilweise wird auch davon ausgegangen, dass dadurch Medizintourismus generiert werden könne.