26. Mai 2014
Belgien

Mitelternschaft für lesbische Paare eingeführt

In Belgien wurde mit einem am 5.5.2014 verkündeten Gesetz die Mitelternschaft für lesbische Paare eingeführt und das Zivilgesetzbuch entsprechend modifiziert. Dies betrifft in lesbischen Ehen geborene Kinder, bei denen künftig die Elternschaft von Gesetzes wegen besteht, sowie nichteheliche Kinder nach einer Anerkennung. D.h. eine Adoption ist nicht erforderlich. Eine weiter gehende Regelung, die eine Mitelternschaft auch für männliche homosexuelle Paare eingeführt hätte, war von der Sozialistischen Partei befürwortet worden, fand jedoch keine parlamentarische Mehrheit.

Die Mitelternschaft setzt voraus, dass keine anerkannte Vaterschaft existiert; die Elternschaft von mehr als zwei Personen ist nicht möglich.

Die Neuregelung tritt 6 Monate nach der Publikation im Moniteur belge / Belgisch Staatsblad in Kraft.

Link zur Übersichtsseite des belgischen Senats zum Gesetzgebungsverfahren

Link zum Gesetzestext (PDF) (Dokument stammt aus dem Gesetzgebungsverfahren; es handelt sich um die [nicht mehr geänderte und später] dem König zur Ausfertigung übermittelte Version; in der belgischen Gesetzesdatenbank ist der Text bisher noch nicht vorhanden.)