24. Juni 2014
Mexiko/Distrito Federal

Mündliches Verfahren in Familiensachen eingeführt

Im Hauptstadtdistrikt (Distrito Federal) Mexikos ist das Zivilverfahrensgesetzbuch (Código de Procedimientos Civiles) um die Artikel 1019 bis 1080 ergänzt worden, die Vorschriften für das mündliche Verfahren in Familiensachen betreffen, das damit neu eingeführt wird. Die verfahrensrechtliche Grundlage für familienrechtliche Verfahren wird dadurch weitgehend neu gestaltet. Dies betrifft u.a. Verfahren über Sorgerechtsangelegenheiten, familiäre Gewalt, Ehenichtigkeit und den Verlust der elterlichen Gewalt. Hierdurch soll u.a. die Verfahrensdauer reduziert werden.

Link zum Gesetzblatt mit dem Gesetzestext (PDF)