08. Juni 2012
Schweiz

Namensrecht tritt zum 1.1.2013 in Kraft

Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des neuen Namensrechts auf den 1.1. 2013 festgesetzt.

Die Neuregelung sieht vor, dass bei Eheschließung jeder Ehegatte seinen Namen behält, die Ehegatten aber auch einen ihrer Namen als gemeinsamen Familiennamen wählen können. Behalten die Eheleute jeweils ihren Namen, so bestimmen sie bei der Eheschließung, welchen der Namen ihre Kinder tragen sollen.

Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen ihren Namen bei der Eheschließung geändert haben, können auf dem Zivilstandsamt erklären, dass sie wieder den Geburtsnamen tragen wollen. In diesem Fall können Eltern bis zum 31.12.2013 erklären, dass ihr Kind den wieder hergestellten Geburtsnamen erhalten soll. Übergangsregeln gibt es auch für die Namensregelung bei Kindern nicht verheirateter Eltern sowie für die Namensführung von Partnern gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften.

Offizielle Medienmitteilung