19. Juni 2015
Österreich

Neue Kategorie der Elternschaft

Mit dem Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 sind neben einer Liberalisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts und dessen Öffnung für in einer lesbischen Beziehung lebende Frauen auch Änderungen im Recht der Elternschaft eingeführt worden. Gemäß § 144 Abs 2 und 3 ABGB n.F. gibt es nun die Abstammung vom anderen Elternteil als neue Kategorie der Elternschaft. Dies betrifft die Elternschaftsbeziehung der Lebenspartnerin oder eingetragenen Partnerin einer Frau, die sich medizinisch unterstützt fortgepflanzt hat. Eine solche Elternschaftsbeziehung entsteht nur bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung, nicht aber wenn eine in einer lesbischen Partnerschaft lebende Frau auf natürlichem Wege ein Kind empfängt. Die Partnerin erlangt die Elternstellung automatisch, wenn die Partnerschaft zum Zeitpunkt der Geburt weiterbesteht, oder die Partnerin nicht früher als 300 Tage davor verstorben ist. Ansonsten ist ein Anerkenntnis oder eine gerichtliche Feststellung erforderlich.

Link zum Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (Siehe Seite 9 unten.)