26. Mai 2014
Belgien

Neue Regeln für Weitergabe des Familiennamens

In Belgien wurde das Gesetz zur Modifizierung des Zivilgesetzbuchs im Hinblick auf die Gleichheit von Mann und Frau bei der Art der Weitergabe des Familiennamens an Kinder und Adoptierte verabschiedet. Die noch nicht in Kraft getretene Neuregelung sieht vor, dass Kinder künftig den Nachnamen des Vaters, den Nachnamen der Mutter oder beide Nachnamen in einer beliebigen Reihenfolge erhalten können. Kommt es nicht zu einer Einigung, so erhält das Kind – wie bisher – den Namen des Vaters. Das Gesetz enthält darüber hinaus Regelungen darüber, welche namensrechtlichen Auswirkungen es hat, wenn das Paar bereits Kinder hat, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geboren wurden.

Link zu Übersichtsseite des belgischen Senats zum Gesetzgebungsverfahren (Die amtliche Version des verabschiedeten Textes ist in der belgischen Gesetzesdatenbank bisher noch nicht vorhanden; auf der Seite lassen sich Textversionen aus verschiedenen Verfahrensstadien abrufen.)

Von der Abgeordnetenkammer beschlossene und dem Senat übermittelte Entwurfsversion (PDF)

Entscheidung des Senats, die von der Abgeordnetenkammer übermittelte Version nicht zu modifizieren (PDF)