21. November 2023
Russische Föderation

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten

Am 26.10.2023 ist das Föderale Gesetz Nr. 138-FZ »Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation« vom 28.4.2023 in Kraft getreten. Es löst das bisherige Staatsangehörigkeitsgesetz (Gesetz Nr. 62-FZ v 31.5.2002) und weitere staatsangehörigkeitsrechtliche Vorschriften ab und stellt das russische Staatsangehörigkeitsrecht damit auf eine neue Grundlage.

Das neue Gesetz ermöglicht für verschiedene Gruppen von Ausländern, die Bezüge nach Russland aufweisen, eine erleichterte Einbürgerung. Das betrifft u. a. Bürger der ehemaligen UdSSR und ihre Kinder, Teilnehmer am Staatlichen Programm zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in die Russische Föderation und Personen, die enge Verwandte mit russischer Staatsangehörigkeit haben, die in Russland leben.

Die Fristen für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen wurden verkürzt.

Gleichzeitig wurde die Einbürgerung für ausländische Ehepartner von Russen erschwert. Hierfür ist nunmehr ein gemeinsames Kind Voraussetzung. Das soll Scheinehen entgegenwirken.

Die Gründe der Beendigung der Staatsangehörigkeit wurden neu systematisiert. Die erworbene Staatsangehörigkeit kann nunmehr auch wegen der Begehung von Handlungen, die die nationale Sicherheit der Russischen Föderation bedrohen, beendet werden.

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