14. Februar 2012
Kanada (Ontario)

Öffentlichkeit von Scheidungsverfahren

Der Court of Appeal von Ontario (Kanada) hat in einer Entscheidung vom 24.1.2012 der Verhängung öffentlichkeits- bzw. publikationseinschränkender Maßnahmen in Scheidungsverfahren Grenzen gesetzt und dafür klare Regeln vorgegeben. In dem Fall ging es um den Privatheitsanspruch der scheidungswilligen Frau eines Serienmörders. Die Nichtöffentlichmachung müsse daran gemessen werden, ob sie nötig sei, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Justiz zu gewährleisten. In Bezug auf körperliche oder psychische Schädigungen eines Prozessbeteiligten müsse ein ernsthaftes Risiko bestehen. Die Rechtsprechung in Ontario weicht damit von der Praxis in anderen Bundesstaaten wie Québec und British Columbia ab, wo oft nur die Initialen der Beteiligten genannt werden.