16. Dezember 2020
Japan

Regelung zur Elternschaft bei Eizellen- oder Spermaspende

Medienberichten zufolge ist am 4.12.2020 eine Gesetzesänderung parlamentarisch verabschiedet worden, nach der verheiratete Paare, die Kinder mittels einer Eizellen- oder Spermaspende bekommen, als rechtliche Eltern des Kindes anerkannt werden. Die Regelung soll ein Jahr nach der Verkündung im Gesetzblatt in Kraft treten. Als Mutter eines Kindes wird demnach die Frau angesehen, die das Kind gebiert und nicht die, die die Eizelle gespendet hat. Ein Ehemann, der der Insemination seiner Frau mit Fremdsperma zugestimmt hat, kann die Vaterschaft nicht anfechten. Ein Recht des Kindes auf Kenntnis der Identität der Spenderperson ist nicht vorgesehen.