26. Januar 2024
Costa Rica

Regelung zur Namensreihenfolge verfassungswidrig

Mit Entscheidung Nr. 1728 vom 24.1.2024 hat die Verfassungskammer (Sala Constitucional) des Obersten Gerichtshofs von Costa Rica die Regelung in Art. 49 des Zivilgesetzbuchs für verfassungswidrig erklärt, die vorsieht, dass der vom Vater herrührende Nachname zwingend vor dem von der Mutter herrührenden Nachnamen stehen muss. (Wie in den meisten spanischsprachigen Ländern setzt sich in Costa Rica der Nachname einer Person aus zwei Namen zusammen: dem ersten Nachnamen des Vaters und dem ersten Nachnamen der Mutter.) Nach Auffassung der Mehrheit der Richter handelt es sich hierbei um eine „anachronistische Regel mit patriarchialischer Wurzel“, die u. a. die in Art. 33 der Verfassung geregelte Gleichheit vor dem Gesetz und die in Art. 52 der Verfassung vorgesehene Gleichheit der Rechte in der Ehe verletzt.

Eine Namensänderung i. S. von Art. 54 des Zivilgesetzbuchs kann künftig auch darin bestehen, dass die Reihenfolge der Nachnamen geändert wird. Eine entsprechende Namensänderung kann von jeder Person mit einem Mindestalter von 18 Jahren beantragt werden.

Für den Hinweis auf diese Nachricht dankt die IEK-Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Autor des IEK-Berichts Costa Rica.