19. Juni 2015
Türkei

Religiöse Eheschließung ohne bestehende Zivilehe nicht mehr strafbar

Am 29.5.2015 hat der türkische Verfassungsgerichtshof ein Urteil bekannt gegeben, das die Absätze 5 und 6 des Art. 230 des Strafgesetzbuchs, die die Strafbarkeit des Zusammenlebens aufgrund einer religiösen Eheschließung ohne Bestehen einer Zivilehe sowie die Strafbarkeit der Vornahme einer religiösen Eheschließung ohne Bestehen einer Zivilehe vorsahen, für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Urteil lässt die Zivilehe als einzige Quelle eherechtlicher Rechtsfolgen unberührt. Dennoch sorgte es für heftige Reaktionen, da teilweise befürchtet wird, dass die Rechte von Frauen und insbesondere minderjährigen Frauen gefährdet werden, wenn in religiösen Kreisen künftig straflos auf die Schließung einer Zivilehe verzichtet werden kann.